Wir helfen Unternehmen über die Hürden
Mit dem Konjunkturpaket II unterstützt die Bundesregierung alle Unternehmen, die mittels Kurzarbeit Entlassungen vermeiden. Sie erstattet zunächst allen Unternehmen 50% der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die restlichen 50% werden erstattet, wenn das Unternehmen während mehr als der Hälfte der Kurzarbeitszeit seine Mitarbeiter qualifiziert. Je nach Unternehmensgröße und Bildungsinhalt werden bis zu 80% der Bildungskosten über den europäischen Sozialfonds oder andere Instrumente gefördert.
Doch der Teufel steckt - wie so oft - im Detail. Wissen Sie, was AZWV ist? Kennen Sie den “WeGeBau” als Förderprogramm oder den § 77 SGB III? Denn diese Programme sind gegenüber dem ESF vorrangig zu beantragen. Wo finden Sie Bildungsinstitute und Inhalte, die inhaltlich und finanziell den Vorgaben entsprechen? Binden Sie, wenn vorhanden, den Betriebsrat systematisch in Ihre Qualifizierungsmaßnahmen ein? Haben Sie eine Idee, wie Sie allgemeine Bildungsmaßnahmen auch förderunschädlich für Ihr Unternehmen nutzen können? Beherrschen Sie die Fördermittelantragsstellung? Wenn Sie alle Fragen mit ja beantworten, benötigen Sie unsere Dienstleistung nicht.
Wenn Sie Hilfe brauchen, um möglichst schnell in den Genuss der Unterstützung (Einsparung der zweiten 50% SV-Beiträge) zu kommen, bietet die PersonalTransfer GmbH in Kooperation mit unterschiedlichen Regionalpartnern folgende Dienstleistungen an:
1. Beratung bei der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes
a) Ermittlung des betrieblichen Weiterbildungsbedarfes
b) Ermittlung des allgemeinen individuellen Weiterbildungsbedarfes
c) Abgleich der individuellen und betrieblichen Erfordernisse
d) Erstellung eines Weiterbildungskonzeptes
2. Unterstützung bei der Antragstellung nach dem ESF (europ.
Sozialfonds) oder dem Programm WeGeBau für ältere und
gering qualifizierte Mitarbeiter.
3. Unterstützung bei der Suche und Auswahl geeigneter
Bildungsträger.
Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert?
Die förderfähigen Maßnahmen werden in “spezifische” und “allgemeine” Weiterbildungsmaßnahmen klassifiziert.
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, mit denen allgemeine, auch auf andere Unternehmen übertragbare Fähigkeiten vermittelt werden (Förderung bis zu 80%).
Deutlich geringer werden spezifische Lehrgänge gefördert, die ausschließlich arbeitsplatzbezogene, auf das Unternehmen ausgerichtete Qualifizierungsinhalte vermitteln (Förderung bis zu 25-45 Prozent).
Wer wird wie hoch gefördert bei allgemeinen Qualifizierungen?
Kleine Unternehmen
bis zu 50 Beschäftigte und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis 10 Millionen € - Zuschuss bis 80%
Mittlere Unternehmen
bis zu 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. € - Zuschuss bis 70%
Großunternehmen - Zuschuss bis 60%
Der Zuschuss kann um weitere 10 % erhöht werden, wenn es sich um sog. Benachteiligte handelt.

1 Antwort bis jetzt ↓
1 Marcel Naranjo // Mrz 25, 2009 at 13:43
Schöne Zusammenfassung. Wir sollten alle versuchen, das Positive in der Krise zu sehen.
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