Brilon, 26.03.2009, Bernd Sangermann, 0 Kommentare, Trackback-URL
Hoppecke. Die globale Wirtschaftskrise sorgt derzeit für große Aufregung um Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätze. Viele Firmen sind gezwungen, Personal zu entlassen. Auch an Personalentwicklung und Weiterbildung wird in Krisenzeiten häufig gespart.
In dieser Situation bietet sich Unternehmen die Chance, durch Kurzarbeit Entlassungen zu vermeiden und den entstandenen Arbeitsausfall gleichzeitig zur Qualifizierung ihres Personals zu nutzen. Doch wie sehen die Umsetzungsmöglichkeiten in Sachen Weiterbildung aus?
Westfalenpost: Was beinhaltet die Verknüpfung von Kurzarbeit und Qualifizierung?
Meinrad Karcher: Wie auf jedes Arbeitsentgelt entfällt auch auf das Kurzarbeitergeld ein Sozialversicherungsbeitrag. Organisiert der (kurzarbeitende) Betrieb berufliche Bildungsmaßnahmen, entfällt dieser Sozialversicherungsbeitrag völlig.
Frage: Wer darf sich weiterqualifizieren?
Karcher: Grundsätzlich kommen alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Betracht, also von der Hilfskraft bis zum Leiter der Entwicklungsabteilung.
Frage: Welche Vorteile genießt derjenige, der eine Weiterbildung in Anspruch nimmt?
Karcher: Durch den Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten verbessert der Mitarbeiter seine Position im Unternehmen und sichert diese ab. Häufig ist mit der Qualifizierung auch ein beruflicher Aufstieg verbunden, der dann auch (mittelfristig) zu einer Einkommensverbesserung führen kann.
Frage: Wer trägt die Weiterbildungskosten? Wie hoch ist die Bezuschussung?
Karcher: Diese Kosten werden von der Arbeitsagentur bezuschusst. Je nach Bildungsmaßnahme und Personenkreis kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent betragen. Ansonsten wird der Rest vom Arbeitgeber finanziert. Auf den Mitarbeiter selbst kommen keine Kosten zu.
Frage: Wo werden Weiterbildungen durchgeführt? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Karcher: Bildungsmaßnahmen können sowohl bei anerkannten und zertifizierten Weiterbildungsträgern, als auch im Betrieb als so genannte Inhouse-Schulungen durchgeführt werden.
Frage: Wie zahlt sich die Maßnahme im Betrieb aus?
Karcher: Wie bereits oben erwähnt kann der Betrieb bis zu 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet bekommen und sich zusätzlich die Kosten der Bildungsmaßnahme ganz oder teilweise erstatten lassen. Vor allem aber investiert er in seine wichtigste Ressource, nämlich in die Qualifikation seiner Mitarbeiter. Das hilft unmittelbar z. B. bei der Kostensenkung (Vermeidung von Reklamationen etc.), aber auch mittelbar, weil der Betrieb im Wettbewerb zur Konkurrenz einen nicht zu unterschätzenden Vorteil erlangt.
Frage: Ab wann greift die neue Maßnahme?
Karcher: Die Regelung ist am 1. Februar 2009 bereits in Kraft getreten.
Mit Meinrad Karcher, Teamleiter Arbeiter-/Trägerleistungen der Agentur für Arbeit Meschede, sprach Bernd Sangermann.
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