Die Wirtschaftskrise wirkt sich zunehmend auf den deutschen Arbeitsmarkt aus. Viele Unternehmen mussten bereits mit personalbezogenen Maßnahmen auf die Wirtschaftskrise reagieren, einige davon mit der Einführung von Kurzarbeit. Die deutsche Bundesregierung bietet nun die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen während Kurzarbeit an. Mit einer Kurzumfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen hat die DGFP e.V. Anfang April 2009 nachgefragt, wie Personalmanager diese Förderung beurteilen, ob sie in ihrem Unternehmen genutzt wird, was die Probleme bei dem Antragsverfahren sein könnten und wie sie die Wirkungskraft dieser Maßnahme beurteilen.
Zugunsten der Lesbarkeit beschränken wir uns im Text auf die männliche Form der Positions- und Funktionsbeschreibungen.
Jeder dritte Personalmanager erwartet Wettbewerbsvorteil durch Weiterbildung während Kurzarbeit
34 Prozent der befragten Personalmanager halten es für ganz sicher oder ziemlich wahrscheinlich, dass diejenigen Unternehmen, die ihre Belegschaft während Kurzarbeit weiterbilden, später einen Vorteil im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte haben werden. Mit einem Wettbewerbsvorteil durch Weiterbildung während Kurzarbeit rechnen insbesondere Personalmanager aus Dienstleistungsunternehmen.
Ob ein Personalmanager in der Weiterbildung während Kurzarbeit einen Wettbewerbsvorteil sieht, hängt auch von der Situation des eigenen Unternehmens ab: Vor allem diejenigen, deren Unternehmen bereits Kurzarbeit angemeldet haben und die Fördermaßnahmen für Weiterbildung nutzen, erwarten einen Wettbewerbsvorteil durch die Weiterbildung. Am skeptischsten sind die Personalmanager derjenigen Unternehmen, die zwar Kurzarbeit eingeführt haben, die Fördermittel jedoch nicht nutzen wollen.
Nur jeder vierte Personalmanager glaubt an langfristige Beschäftigungssicherung durch die Fördermaßnahme
Lediglich 23 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, dass das politische Ziel, langfristig Beschäftigung zu sichern, durch die Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit erreicht wird. Der größte Anteil an Optimisten findet sich in den Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und auch die Fördermaßnahme bereits nutzen (33 Prozent von ihnen antworten mit „ganz sicher" oder „ziemlich wahrscheinlich").
Auf die Frage, was ein Unternehmen davon abhalten könnte, die Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit zu nutzen, antworten 54 Prozent, die Unternehmen seien nicht ausreichend informiert. Zudem halten 49 Prozent der Personalmanager das Antragsverfahren für zu aufwändig.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Nutzung der Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit und der Kritik am Aufwand des Antragsverfahrens: Vor allem Personalmanager aus Unternehmen, die die Fördermittel bereits nutzen, sind der Ansicht, dass das Antragsverfahren zu aufwändig ist.
Ein Zusammenhang besteht auch zwischen der Nutzung von Kurzarbeit und der Meinung, die Unternehmen wären nicht ausreichend informiert: Insbesondere Personalmanager aus Unternehmen, die nicht planen Kurzarbeit anzumelden, vertreten die Ansicht, dass Informationen fehlen.
Als weitere mögliche Gründe, die Unternehmen davon abhalten könnten, die Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit zu beantragen, wurden vor allem Organisations- und Koordinationsaspekte bei der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen genannt, z.B. bei Schichtarbeit oder wenn die Kurzarbeitsphasen flexibel (abhängig von der Kundennachfrage) gehandhabt werden müssen. Die Personalmanager bemängeln, dass die Anforderungen der Kurzarbeit oft schwer mit dem Angebot der Bildungsträger in Einklang zu bringen sind. Ein Personalmanager äußert hierzu: „Die Kurzarbeitsphasen müssen terminlich zu den Fortbil-dungsmaßnahmen passen. Das ist sicherlich bei einer eingeschränkten Kurzarbeit und kurzfristigen Änderungen bei der Durchführung der Kurzarbeit nicht zu realisieren." Des Weiteren wird kritisiert, dass es zu wenige zertifizierte Anbieter gibt und die Hürden für die Zertifizierung zu hoch sind. Ein Befragungsteilnehmer berichtet von „uneinheitliche[n] Auskünfte[n] zum Prozess der Umsetzung"; ein anderer stellt fest, dass „infolge der Schnelligkeit der Gesetzgebung [...] die Arbeitsagenturen derzeit nur dürftig über die Umsetzung informiert" sind.
43 Prozent der untersuchten Unternehmen nutzen bereits die Fördermittel oder planen diese zu beantragen. 12 Prozent haben zwar ebenfalls Kurzarbeit angemeldet bzw. planen dies zu tun, möchten aber die Fördermittel nicht nutzen.
Betrachtet man nur diejenigen Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben bzw. planen dies zu tun, so nutzt bereits jedes vierte Unternehmen die Fördermittel, und mehr als jedes zweite möchte zukünftig die Fördermittel nutzen. Insgesamt lässt sich also ein großes Interesse bei den Unternehmen, für die Kurzarbeit in Frage kommt, an den Fördermitteln für die Weiterbildung feststellen.
Ob Kurzarbeit für ein Unternehmen in Frage kommt und ob die Fördermittel für Weiterbildung während Kurzarbeit genutzt werden, hängt auch von der Branche ab: Während 79 Prozent der befragten Dienstleistungsunternehmen nicht über die Anmeldung von Kurzarbeit nachdenken, haben bereits zwei von drei Produktionsunternehmen Kurzarbeit angemeldet. Wenn man nur die Unternehmen betrachtet, die schon Kurzarbeit eingeführt haben bzw. planen dies zu tun, zeigt sich, dass die Fördermittel für Weiterbildung vor allem bei den Produktionsunternehmen auf Interesse stoßen.
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Zu der Online-Befragung waren 691 Personalmanager aus DGFP-Mitgliedsunternehmen eingeladen worden. 113 Personalmanager haben an der Befragung teilgenommen (16 Prozent).
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Unter den Befragungsteilnehmern sind Personalmanager aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen (14 Prozent unter 500 Mitarbeiter; 15 Prozent 500 bis unter 1.000 Mitarbeiter; 58 Prozent 1.000 bis unter 5.000 Mitarbeiter; 9 Prozent 5.000 bis unter 10.000 Mitarbeiter; 5 Prozent 10.000 und mehr Mitarbeiter) sowie aus allen Branchen mit Ausnahme des Gesundheitswesens (Schwerpunkte: Maschinen-/ Fahrzeugbau: 19 Prozent; Chemie/Pharma: 14 Prozent; Elektroindustrie: 10 Prozent).
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